„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Die Videoüberwachung ist ein zentrales Thema im Beschäftigtendatenschutz. Sie ist nur beschränkt zulässig. Kommt man im Einzelfall zu dem Ergebnis, dass sie zulässig ist, muss dies natürlich entsprechend ...
Zum 1.4.24 treten Neuregelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) in Kraft. Zentrale Inhalte sind neben der Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und der Einführung ...
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u. a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als „Sekretärin“ im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells „2.0“ bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Sachverhalt
Darf ein der katholischen Kirche zugeordneter ArbG das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen, wenn der ArbN während des Arbeitsverhältnisses aus der ...
Folgt aus einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung ein Kontrollverlust des Betroffenen über seine Daten, reicht dies alleine nicht aus, um im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO automatisch von einem ...
Fit in 2 Stunden am PC: Machen Sie den beA-Führerschein
Holen Sie sich die Lizenz zur sicheren beA-Nutzung: Der neue IWW-Online-Workshop am 26.04.2024 zeigt Ihnen, wie Sie und Ihre Mitarbeiter unfallfrei durch den elektronischen Rechtsverkehr steuern – mit aktueller Rechtsprechung, praktischen Übungen u.v.m.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
Die „Betriebsabteilung“ im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG unterscheidet sich von dem „Betriebsteil“ im Sinne des § 4 BetrVG dadurch, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt. Ohne Hinzutreten weiterer Tatsachen, gehören die Fotografinnen und Fotografen einer Tageszeitung nicht einer Betriebsabteilung „Fotografie“ an.